Familien – und Erbmediation

Wenn eine Ehe zerbricht oder ein Erbfall eintritt, kommt es häufig zu starken familiären Interessenskonflikten: Gefühle werden verletzt, die Verständigung wird immer schwieriger – und schließlich bleibt nur noch die Auseinandersetzung vor Gericht. Am Ende kann zwar mit einem Urteil eine Entscheidung herbeigeführt werden, doch das Verhältnis zwischen Konfliktpartnern ist in der Folge oft nachhaltig gestört. Zudem ist ein Gerichtsverfahren langwierig, kostet viel Zeit und Geld, Kraft und Nerven. Mit der Mediation gibt es eine strukturierte und zielorientierte Alternative, die den Beteiligten die Entwicklung einer fairen Lösung ermöglicht. Dadurch bietet sich eine Perspektive, weiterhin gemeinsam als Eltern zu bestehen oder wieder entspannt und unbelastet miteinander umzugehen.

Auch bei Partnerschaftsproblemen ist die Mediation sinnvoll. Durch neu gewonnene Informationen lernen die Beteiligten, bewusster mit den Wünschen des Partners umzugehen.

Leistungsbeschreibung

Die Grundsätze und die sechs Phasen der Familien- und Erbmediation sind mit denen der Wirtschaftsmediation identisch. Das Ziel ist, eine gemeinsame Lösung zu entwickeln, die den Interessen aller Parteien gerecht wird – dieses Ziel wird in den meisten Fällen innerhalb weniger Wochen erreicht. Empfehlenswert ist die Mediation insbesondere, wenn …

  • Sie Ihren Partner nicht verletzen wollen.
  • Sie eine einvernehmliche Lösung möchten.
  • Sie eine schnelle Regelung wünschen.
  • Sie an einem (gegenüber einem Gerichtsverfahren) kostengünstigeren Verfahren interessiert sind.
  • Sie den unsicheren Ausgang eines Gerichtsverfahrens vermeiden möchten.
  • Sie Wert auf ein vertrauliches Verfahren legen.
  • Sachliche und persönliche Probleme ineinandergreifen.

Auch die Kostenersparnis der Familienmediation ist mit der Wirtschaftsmediation vergleichbar. Gegenüber einem Gerichtsverfahren in der ersten Instanz ist die Mediation um etwa 50 Prozent günstiger, da sich das Honorar nicht an Gegenstands- bzw. Vermögenswerten orientiert, sondern nach einer Zeitgebühr abgerechnet wird.